Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft

Die Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft ist in Deutschland an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und kann auf verschiedenen Wegen beantragt werden. Zum Beispiel: Doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt, Abstammung, Heirat, Investition und Einbürgerung.

Der Antragsteller muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Identität, Aufenthaltsdauer, Sprachnachweis (deutscher Schulabschluss), Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland, Sicherung des Lebensunterhalts.

Notwendige Unterlagen, die Sie ggf. vorlegen müssen:

  • Gültiger Reisepass und Personalausweis: Aktuelle Dokumente aus dem Land des derzeitigen Wohnsitzes.
  • Geburtsurkunde: Amtliche Geburtsurkunde zur Feststellung der Identität und Abstammung.
  • Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil: auf begründete Anfrage der Staatsangehörigkeitsbehörde.
  • Aufenthaltsbescheinigung: Dokumente, die den langjährigen Aufenthalt in Deutschland belegen.
  • Niederlassungserlaubnis oder andere Unterlagen: Für Nicht-EU-Bürger*innen erforderlich.
  • Nachweis über eine ausreichende soziale Absicherung: zum Beispiel gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
  • Anerkannter Sprachnachweis: mindestens Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens.
  • Einkommensnachweis: Nachweis eines stabilen Einkommens oder finanzieller Mittel.
  • Nachweis der sozialen Integration: Kann durch die Teilnahme an sozialen, kulturellen oder ehrenamtlichen Aktivitäten erbracht werden.

Um die Beantragung des Doppelpasses so einfach wie möglich zu gestalten und häufige Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, so früh wie möglich mit dem Sammeln aller notwendigen Unterlagen zu beginnen.

Herausforderungen der doppelten Staatsbürgerschaft

Trotz der vielen Vorteile gibt es auch Herausforderungen, die mit der doppelten Staatsbürgerschaft verbunden sind:

  • Doppelbesteuerung: Mögliche Steuerpflicht in beiden Ländern, auch wenn man wählen kann, wo man die Steuern zahlt. Derzeit gibt es jedoch kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Peru und Deutschland.
  • Rente: Zwischen Peru und Deutschland gibt es derzeit kein Rentenabkommen.
  • Streitschlichtung durch Schiedsverfahren: Zwischen der Handelskammer in Lima und Deutschland gibt es bisher keine Schiedsgerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen natürlichen und juristischen Personen zwischen Peru und Deutschland.
  • Wehrdienst: In einigen Ländern gibt es eine Wehrpflicht, die auch für Doppelstaatler gelten könnte.

Wie kann man die ursprüngliche peruanische Staatsangehörigkeit wiedererlangen?

Peruanerinnen oder Peruaner, die die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und auf ihre Geburtsstaatsangehörigkeit verzichtet haben, können ab dem 27. Juni nach den geltenden peruanischen Gesetzen (Gesetz 31295, Verordnung Nr. 004-2023-IN und TUPA) die peruanische Staatsangehörigkeit wiedererlangen.

Aktuelle Dokumente, die dem peruanischen Konsulat zur Wiedererlangung der peruanischen Staatsbürgerschaft vorgelegt werden müssen:

  • Antrag, in dem der Wille zur Wiedererlangung der peruanischen Staatsangehörigkeit ausdrücklich erklärt wird.
  • PA-Formular-Einbürgerung.
  • Quittungsnummer und Datum der Zahlung der Bearbeitungsgebühr.
  • Kopie der Geburtsurkunde, das Alter der Geburtsurkunde hat keinen Einfluss auf ihre Gültigkeit.
  • Eidesstattliche Erklärung über Ihren Gesundheitszustand, Ihre aktuelle Adresse im Land und dass Sie keine polizeilichen, gerichtlichen oder strafrechtlichen Vorstrafen haben.
  • Kopie des gültigen Reisepasses

Peruanische Staatsangehörige müssen ihre Anträge bei den peruanischen Konsulaten in Deutschland stellen. Nach Prüfung der Unterlagen senden die Konsulate die Anträge nach Peru an die Nationale Migrationsbehörde.

Diese Behörde prüft die Anträge und erstellt entsprechende Gutachten. Bei einem positiven Entscheid stellt das Innenministerium die Urkunde über die Wiedererlangung der peruanischen Staatsangehörigkeit aus. Damit können der peruanischer Reisepass und Personalausweis wieder beantragt werden.

Die oben genannten Regeln gelten nur für Peru. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze zur Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert